Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der hekoro GmbH
1. Geltungsbereich und anwendbares Recht
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Nutzer*innen der Plattform (App/WebApp/Website) der hekoro GmbH.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die hekoro GmbH tritt ausschließlich als Vermittlerin zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen auf.
2. Rolle der hekoro GmbH
(1) Die hekoro GmbH stellt eine Plattform zur Vermittlung von Parkplätzen zur Verfügung.
(2) Verträge über die Nutzung eines Parkplatzes kommen ausschließlich zwischen Vermieter*in und Mieter*in zustande.
(3) Die hekoro GmbH ist weder Eigentümerin noch Betreiberin der angebotenen Parkflächen und übernimmt keine Haftung für deren Zustand oder Verfügbarkeit.
3. Registrierung und Nutzerrollen
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus.
(2) Nutzer*innen können sich registrieren als:
- Vermieter
- Mieter*innen
- Affiliate
(3) Im Rahmen der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere:
- Name
- Adresse
- Zahlungsdaten (z. B. PayPal)
- Verifizierung der Identität (über externe Schnittstelle)
(4) Die hekoro GmbH behält sich vor, Accounts bei falschen Angaben oder Missbrauch zu sperren.
4. Verifizierung und Identität
(1) Jede Nutzer*in muss einmalig über eine Schnittstelle zur Ausweisprüfung ihre Identität nachweisen.
(2) Ziel ist die Sicherstellung, dass ausschließlich reale Personen die Plattform nutzen.
(3) Es erfolgt keine weitergehende Speicherung sensibler Ausweisdaten über das notwendige Maß hinaus.
5. Pflichten der Vermieter*innen
Vermieter*innen sichern mit jeder Registrierung und bei jeder Einstellung eines Parkplatzes verbindlich zu:
- Der Parkplatz ist während der Buchungszeit zugänglich und frei von Hindernissen (z. B. kein Sperrmüll, der den Zugang oder die Benutzung erschwert oder verhindert).
- Der Parkplatz ist in einem ordnungsgemäßen Zustand (z. B. geräumt bei Schnee).
- Die vorhandene Parkplatz-Beleuchtung funktioniert.
- Der Parkplatz ist eindeutig und individuell gekennzeichnet, sodass der Parkplatz gefunden werden kann und eine Verwechslung mit einem anderen Parkplatz ausgeschlossen ist.
- Es bestehen keine zusätzlichen Zugangsbeschränkungen zum Parkplatz (z. B. Parkausweise oder Schlüssel).
- Der Parkplatz steht während der Buchungszeit ausschließlich der Mieter*in zur Verfügung.
- Die Vermieter*in ist Eigentümer*in des Parkplatzes oder zur Untervermietung berechtigt.
- Bei Gemeinschaftseigentum (z. B. einer Tiefgarage im Mehrfamilienhaus) liegt die Zustimmung aller Hausbewohner*innen vor.
- Es handelt sich um eine private, nicht gewerbliche Vermietung.
6. Pflichten der Mieter*innen
Mieter*innen verpflichten sich:
- Den Parkplatz rechtzeitig, spätestens jedoch zum Ende der Buchungszeit, zu räumen.
- Den Parkplatz in dem Zustand zu hinterlassen, wie er von ihnen vorgefunden wurde.
7. Pflichten der Affiliates
(1) Affiliates dürfen ausschließlich real existierende Personen und echte Nutzer*innen (z. B. Geschäfte und Unternehmen) werben.
(2) Die Nutzung von Fake-Accounts oder manipulativen Methoden zur Werbung von neuen Nutzer*innen ist untersagt.
(3) Bei Verstößen kann der Account gesperrt oder dauerhaft gelöscht werden.
8. Ablauf der Nutzung
(1) Nach Registrierung und Zustimmung zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen können:
- Vermieter*innen einen oder mehrere Parkplätze auf der Plattform hekoro registrieren und anlegen.
- Mieter*innen nach Parkplätzen suchen und diese buchen.
- Affiliates personalisierte Empfehlungslinks oder QR-Codes nutzen, um Nutzer*innen zu werben.
(2) Bei jeder Erstellung eines Parkplatzangebots ist die erneute Bestätigung der Vermieter*innenpflichten erforderlich.
9. Preisgestaltung
(1) Die Preisgestaltung erfolgt ausschließlich durch die Vermieter*in.
(2) Die hekoro GmbH hat keinen Einfluss auf die Preisbildung.
10. Provision und Zahlungsabwicklung
(1) Bei Buchung eines Parkplatzes wird der Gesamtbetrag sofort fällig und über den Zahlungsdienstleister vom Konto der Mieter*in abgebucht.
(2) Die hekoro GmbH erhält eine Vermittlungs-Provision in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags. Diese wird aus dem abgebuchten Gesamtbetrag entnommen und verbleibt bei der hekoro GmbH.
(3) Die verbleibenden 80 % werden bis zum Beginn der Buchung einbehalten und anschließend an die Vermieter*in ausgezahlt, sofern keine Stornierung erfolgt.
11. Stornierungsbedingungen
Grundsatz
Die Funktion der hekoro GmbH (die Vermittlung von Parkplätzen) ist bei Vertragsschluss durch eine Buchung erfüllt. Die Provision gilt als verdient und verbleibt bei der hekoro GmbH.
Bei Stornierung wird eine Storno-Gebühr von 20 % des Buchungsbetrages fällig. Diese ist von der Person zu zahlen, von der die Stornierung durchgeführt wird.
Kurzzeitparken
Stornierung mehr als 12 Stunden vor Buchungsbeginn
Die Mieter*in storniert:
Die hekoro GmbH behält die Vermittlungsprovision von 20 %. Die Mieter*in zahlt 20 % Stornogebühr. Die Stornogebühr geht gemeinsam mit den 80 % des Gesamtbetrags an die Mieter*in zurück, sodass 100 % des Buchungspreises zurückerstattet werden. Der Parkplatz der Vermieter*in wird automatisch wieder für neue Buchungen freigegeben.
Die Vermieter*in storniert:
Die hekoro GmbH behält die Vermittlungsprovision von 20 %. Die Vermieter*in zahlt die 20 % Stornogebühr. Die Stornogebühr geht gemeinsam mit den 80 % des Gesamtbetrags an die Mieter*in, sodass 100 % des Buchungsbetrags an die Mieter*in zurückgezahlt wird. Die Vermieter*in kann den Parkplatz für diesen Zeitraum nicht wieder freigeben.
Stornierung weniger als 12 Stunden vor Beginn
Mieter*in storniert:
Die hekoro GmbH behält die 20 % Vermittlungsprovision. Die Vermieter*in erhält ihre 80 % des Gesamtbetrags. Die Mieter*in erhält 0 % zurück und zahlt 20 % Stornogebühr, die bei der App verbleiben – insgesamt hat die Mieter*in 120 % gezahlt. Der Parkplatz der Vermieter*in wird für den ursprünglich gebuchten Zeitraum automatisch wieder freigegeben.
Vermieter*in storniert:
Die hekoro GmbH behält die 20 % Vermittlungsprovision. Die Vermieter*in zahlt 20 % Stornogebühr an die hekoro GmbH. Die Stornogebühr und die einbehaltenen 80 % gehen an die Mieter*in zurück, die somit 100 % des Gesamtbetrags zurückerhält. Der Parkplatz kann für den ursprünglich gebuchten Zeitraum nicht erneut freigegeben werden.
Feierabendparken
Wird der Parkplatz zum Feierabendparken angeboten, kann von beiden Seiten bis 2 Wochen vor Beginn die Buchung storniert werden. Bei Stornierung muss die stornierende Vertragspartei 20 % Stornogebühr entrichten.
Hat die Buchung bereits begonnen und das Geld wurde gezahlt, so ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen wie Naturkatastrophen oder unvorhersehbaren Schäden (z. B. Wasserrohrbruch oder ein umgestürzter Baum) entfällt die Haftung der Vermieter*in.
(2) Bereits geleistete Zahlungen verbleiben bei den jeweiligen Parteien.
(3) Die Vermieter*in muss das Ereignis nachweisen.
12. Höhere Gewalt und temporäre Sperrung
(1) Vermieter*innen sind verpflichtet, bei Einschränkungen durch höhere Gewalt den Parkplatz in der App/WebApp/Website als nicht verfügbar zu markieren.
(2) Die Mieter*innen werden durch die hekoro GmbH automatisch über die Meldung der Vermieter*in informiert, sofern die Benachrichtigungen im Mieter*innen-Account durch die Mieter*in aktiviert worden sind.
(3) Die Meldung erfolgt über die Plattformfunktion („Problem melden").
13. Vertragsverstöße und Sanktionen
(1) Jeder gemeldete und bestätigte Verstoß führt zu einem Vermerk im Nutzerprofil, einem sogenannten „Strike".
Beispiele, die zu einem „Strike" führen können (Liste nicht abschließend):
- Vermieter*in: Parkplatz nicht nutzbar, Parkplatz durch Vermieter*in belegt, fehlende Meldung über Sperrung durch höhere Gewalt.
- Mieter*in: Verschmutzung, Schäden, zu spätes Verlassen des Parkplatzes.
- Affiliate: Manipulation, Werbung von Fake-Accounts.
(2) Die betroffene Nutzer*in wird automatisch durch die hekoro GmbH über den „Strike" in Kenntnis gesetzt.
(3) Drei Strikes führen zur dauerhaften Sperrung des betroffenen Accounts.
14. Datenweitergabe bei Rechtsverstößen
(1) Bei unberechtigter Blockierung eines Parkplatzes, entstandenen Schäden oder ähnlichen Vorfällen ist die hekoro GmbH verpflichtet, relevante Daten an geschädigte Nutzer*innen oder ermittelnde Behörden weiterzugeben.
(2) Dies gilt ausschließlich zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
15. Ein- und Auschecken
(1) Die Mieter*in meldet Ankunft und Abfahrt über die Funktion in der App/WebApp/Website.
(2) Die Vermieter*in erhält automatisiert Informationen zum parkenden Fahrzeug.
(3) Die Abwicklung der Buchung erfolgt ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Die hekoro GmbH dient nur als vermittelnde Plattform.
16. Kennzeichnung des Parkplatzes
(1) Die Vermieter*in ist verpflichtet, den Parkplatz eindeutig zu kennzeichnen, sodass dieser durch die Mieter*in ohne Einschränkungen gefunden und benutzt werden kann.
(2) Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei der Vermieter*in.
(3) Die hekoro GmbH stellt keine physischen Kennzeichnungen bereit.
17. Gegenseitige Identifikation
(1) Mieter*innen identifizieren sich auf dem Parkplatz vor Ort über Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Farbe, Fahrzeughersteller), die in der App hinterlegt sind.
(2) Vermieter*innen identifizieren ihren Parkplatz über eindeutige Parkplatzkennzeichnung.
18. Haftung
(1) Die hekoro GmbH haftet nicht für:
- Zustand der Parkplätze bei Ankunft, während des Parkvorgangs oder beim Verlassen.
- Schäden zwischen Nutzer*innen.
- Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit der Parkplätze, unabhängig davon ob die Nichtverfügbarkeit über die Plattform gemeldet wurde oder nicht.
(2) Die Haftung der hekoro GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
19. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der hekoro GmbH.
Erweiterte Haftungsregelungen der hekoro GmbH
1. Grundsatz der Haftungsbeschränkung
(1) Die hekoro GmbH haftet uneingeschränkt nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der hekoro GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen.
(2) Wenn die hekoro GmbH wichtige Pflichten (Kardinalpflichten) aus dem Vertrag nur leicht fahrlässig verletzen, hafte sie nur für Schäden, die typisch sind und mit denen man vorher rechnen konnte.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
2. Haftungsausschluss für vermittelte Leistungen
(1) Die hekoro GmbH übernimmt keinerlei Haftung für:
- die tatsächliche Verfügbarkeit eines Parkplatzes
- den Zustand, die Sicherheit oder die Eignung eines Parkplatzes
- die Richtigkeit der Angaben von Vermieter*innen oder Mieter*innen
(2) Sämtliche Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis eines Parkplatzes bestehen ausschließlich zwischen Vermieter*in und Mieter*in.
3. Haftung für Sach- und Vermögensschäden zwischen Nutzer*innen
(1) Die hekoro GmbH haftet nicht für Schäden, die Nutzer*innen einander zufügen.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Fahrzeugschäden
- Diebstahl oder Vandalismus
- Nutzungsausfälle
- entgangene Einnahmen
(3) Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche obliegt ausschließlich den jeweiligen Vertragsparteien. Die betroffenen Nutzer*innen müssen also selber ihre Ansprüche gegeneinander geltend machen, die hekoro GmbH hat damit nichts zu tun.
4. Keine Haftung für höhere Gewalt
(1) Die hekoro GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Waldbrände oder Erdbeben)
- extreme Wetterereignisse (z. B. Stürme oder Überschwemmungen)
- behördliche Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen)
- unvorhersehbare Infrastrukturausfälle (z. B. Ausfall des Internets)
5. Haftung für Plattformverfügbarkeit
(1) Die hekoro GmbH übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform.
(2) Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle können jederzeit auftreten.
(3) Ein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit besteht nicht.
6. Haftung für Daten und Identität
(1) Trotz Identitätsprüfung übernimmt die hekoro GmbH keine Gewähr für die tatsächliche Identität einer Nutzer*in.
(2) Die Identitätsprüfung dient ausschließlich der Erhöhung der Wahrscheinlichkeit realer Nutzer*innen, nicht deren Garantie.
7. Haftung für Preisgestaltung
(1) Die Preisfestlegung erfolgt ausschließlich durch die Vermieter*in.
(2) Die hekoro GmbH haftet nicht für:
- unangemessene Preise
- fehlerhafte Preisangaben
- wirtschaftliche Schäden aufgrund von Preisentscheidungen
8. Haftung für Kennzeichnung und Auffindbarkeit
(1) Die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Parkplatzes liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Vermieter*in.
(2) Die hekoro GmbH haftet nicht für:
- nicht auffindbare Parkplätze
- Verwechslungen
- daraus entstehende Schäden oder Kosten
9. Haftung für Vertragsverletzungen von Nutzer*innen
(1) Die hekoro GmbH haftet nicht für Pflichtverletzungen von Nutzer*innen.
(2) Dies gilt insbesondere bei:
- Nichterscheinen
- verspätetem Verlassen des Parkplatzes
- missbräuchlicher Nutzung (z. B. Vermietung eines Parkplatzes ohne Erlaubnis des Besitzers)
10. Freistellungsklausel
(1) Nutzer*innen stellen die hekoro GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus:
- ihrer Nutzung der Plattform
- Verstößen gegen diese AGB
- oder rechtswidrigem Verhalten
resultieren.
(2) Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten).
11. Haftung für Datenweitergabe
(1) Die Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(2) Die hekoro GmbH haftet nicht für die Nutzung dieser Daten durch die empfangende Partei.
12. Begrenzung der Haftungshöhe
(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der hekoro GmbH der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der der Nutzer*in im Rahmen der konkreten Buchung entstanden ist.
(2) Eine darüberhinausgehende Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13. Ausschluss bestimmter Schadensarten
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen für:
- entgangenen Gewinn
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- Datenverlust
14. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
- Fälle zwingender gesetzlicher Haftung